GOÄ-Ziffer 3964: C1-Esteraseinhibitor-Aktivität, chromogenes Substrat

C1-Esteraseinhibitor-Aktivität, chromogenes Substrat

Die GOÄ-Ziffer 3964 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „C1-Esteraseinhibitor-Aktivität, chromogenes Substrat“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen und 24,13 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 3964 erfasst die laboranalytische Bestimmung der Aktivitaet des C1-Esteraseinhibitors mittels chromogenem Substrat. Angewendet wird die Ziffer, wenn ein funktioneller Aktivitaetstest des Inhibitors angefordert wird, etwa im Rahmen der Abklaerung eines hereditaeren oder erworbenen Angiooedems mit Verdacht auf eine Stoerung des Komplementsystems. Das chromogene Substratverfahren misst dabei die tatsaechliche enzymhemmende Wirksamkeit des Proteins und nicht dessen blosse Menge im Serum. Davon abzugrenzen ist Nummer 3965, die die quantitative Konzentration des C1-Esteraseinhibitors mittels Immundiffusion oder vergleichbarer Methoden bestimmt und damit eine andere Fragestellung, Menge statt Funktion, beantwortet. Beide Ziffern koennen je nach klinischer Fragestellung gemeinsam oder einzeln zum Einsatz kommen, je nachdem ob Aktivitaet, Konzentration oder beides diagnostisch relevant ist.

Gebühren und Steigerungssatz

360 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach20,98 €
Regelhöchstsatz1,15-fach24,13 €
Höchstsatz1,3-fach27,27 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3964

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3964?

Die GOÄ-Ziffer 3964 steht für „C1-Esteraseinhibitor-Aktivität, chromogenes Substrat“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3964?

Die GOÄ-Ziffer 3964 ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3964 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3964?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3964 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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