GOÄ-Ziffer 4158: Cocainmetabolite

Cocainmetabolite

Die GOÄ-Ziffer 4158 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Cocainmetabolite“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird der Nachweis von Cocainmetaboliten (insbesondere Benzoylecgonin) im Blut mittels Ligandenassay als Beleg eines zurueckliegenden Kokainkonsums. In der Praxis wird die Bestimmung vor allem im forensisch-toxikologischen Kontext angefordert, etwa bei Verdacht auf akute Intoxikation mit kardiovaskulaeren oder neurologischen Symptomen, im Rahmen von Fahreignungs- oder arbeitsmedizinischen Untersuchungen, bei der differentialdiagnostischen Abklaerung unklarer Erregungszustaende oder zur Kontrolle eines Beikonsums im Rahmen einer Suchtbehandlung. Der Nachweis der Metaboliten ist gegenueber dem Nachweis der Muttersubstanz aussagekraeftiger fuer einen zurueckliegenden Konsum, da diese laenger nachweisbar bleiben. Laut amtlicher Bestimmung zaehlt diese Ziffer zur Sammelposition mit Nummer 4147: Werden weitere dieser Position zugeordnete Substanzen im selben Untersuchungsgang bestimmt, wird die Punktzahl/Gebuehr insgesamt nur einmal angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,76 €
Höchstsatz1,3-fach18,94 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4158

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4158?

Die GOÄ-Ziffer 4158 steht für „Cocainmetabolite“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4158?

Die GOÄ-Ziffer 4158 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4158 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4158?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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