GOÄ-Ziffer 4053: Humanes Choriongonadotropin (HCG), zum Ausschluß einer…

Humanes Choriongonadotropin (HCG), zum Ausschluß einer Extrauteringravidität

Die GOÄ-Ziffer 4053 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Humanes Choriongonadotropin (HCG), zum Ausschluß einer Extrauteringravidität“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen und 32,18 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4053 erfasst die Bestimmung des humanen Choriongonadotropins (HCG) mit dem Ziel, eine Extrauteringravidität auszuschließen. In der Praxis wird dieser Parameter bei Verdacht auf eine ektope Schwangerschaft bestimmt, etwa bei unklaren Unterbauchbeschwerden in Kombination mit einem positiven Schwangerschaftstest, um anhand des HCG-Werts beziehungsweise -Verlaufs zwischen einer intakten intrauterinen und einer extrauterinen Schwangerschaft zu differenzieren. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4014 bewertet, das heißt, sie wird nicht zusätzlich gesondert vergütet, sondern teilt sich die Bewertung mit der dort genannten Position. Inhaltlich bleibt sie jedoch ein eigenständiger laborchemischer Parameter mit spezifischer klinischer Fragestellung im Bereich der gynäkologischen Notfalldiagnostik.

Gebühren und Steigerungssatz

480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,98 €
Regelhöchstsatz1,15-fach32,18 €
Höchstsatz1,3-fach36,37 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4053

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4053?

Die GOÄ-Ziffer 4053 steht für „Humanes Choriongonadotropin (HCG), zum Ausschluß einer Extrauteringravidität“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4053?

Die GOÄ-Ziffer 4053 ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4053 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 32,18 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4053?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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