GOÄ-Ziffer 3957: Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm
Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm
Die GOÄ-Ziffer 3957 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Beschreibt die Erstellung eines Thrombelastogramms oder Resonanzthrombogramms, eines globalen Verfahrens zur Darstellung des gesamten Gerinnungsverlaufs von der Gerinnselbildung über deren Festigkeit bis zur Fibrinolyse in einer graphischen Kurve. Angewendet wird die Untersuchung insbesondere im perioperativen Bereich, etwa bei größeren chirurgischen Eingriffen, in der Transplantationschirurgie oder bei schweren Blutungen, um rasch einen Gesamtüberblick über die Gerinnungsfunktion zu erhalten und gezielt Blutprodukte oder Gerinnungsfaktoren zu substituieren. Im Unterschied zu den zuvor genannten Einzelparametern, die jeweils einen isolierten Aspekt der Gerinnung messen, bildet das Thrombelastogramm den gesamten dynamischen Ablauf der Gerinnselbildung und -auflösung als integratives Verfahren ab und eignet sich damit besonders zur bettseitigen Verlaufsbeurteilung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,49 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 12,06 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 13,64 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3957
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3957?
Die GOÄ-Ziffer 3957 steht für „Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3957?
Die GOÄ-Ziffer 3957 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3957 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3957?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3957 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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