GOÄ-Ziffer 3960: Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert)…

Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Doppelbestimmung

Die GOÄ-Ziffer 3960 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Doppelbestimmung“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Umfasst die Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert) als Doppelbestimmung. Der Test prüft das extrinsische Gerinnungssystem sowie die gemeinsame Endstrecke und dient als zentraler Routineparameter zur Überwachung der oralen Antikoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten, zur präoperativen Gerinnungsabklärung sowie zur Beurteilung der Lebersyntheseleistung, da die betroffenen Faktoren überwiegend in der Leber gebildet werden. Die Doppelbestimmung dient der Absicherung der Messgenauigkeit, insbesondere bei grenzwertigen oder therapeutisch bedeutsamen Werten, etwa zur Dosisanpassung der Antikoagulation. Im Unterschied zur partiellen Thromboplastinzeit, die das intrinsische System abbildet, erfasst die Thromboplastinzeit vorrangig die Vitamin-K-abhängigen Faktoren des extrinsischen Systems und ist damit der maßgebliche Parameter für die Marcumar-/Phenprocoumon-Überwachung.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,69 €
Höchstsatz1,3-fach5,30 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3960

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3960?

Die GOÄ-Ziffer 3960 steht für „Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Doppelbestimmung“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3960?

Die GOÄ-Ziffer 3960 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3960 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3960?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3960 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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