GOÄ-Ziffer 3763: SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion (z. B.…

SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion (z. B. Westernblot)

Die GOÄ-Ziffer 3763 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion (z. B. Westernblot)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,20 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion, wie sie beim Westernblot durchgeführt wird, trennt Proteine zunächst elektrophoretisch nach ihrem Molekulargewicht auf und weist anschließend gezielt einzelne Proteine mittels spezifischer Antikörperreaktion nach. In der Praxis wird dieses Verfahren eingesetzt, wenn ein bestimmtes Protein oder Antigen aus einem komplexen Proteingemisch spezifisch identifiziert werden soll, etwa zur Bestätigung serologischer Befunde bei bestimmten Infektionskrankheiten oder zum Nachweis spezifischer Autoantikörper-Zielstrukturen. Gegenüber der reinen SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese (Nummer 3764), die nur die Auftrennung nach Molekulargewicht leistet, kommt bei 3763 die zusätzliche immunologische Nachweisreaktion hinzu, die eine spezifische Identifizierung einzelner Banden ermöglicht.

Gebühren und Steigerungssatz

570 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach33,22 €
Regelhöchstsatz1,15-fach38,20 €
Höchstsatz1,3-fach43,19 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3763

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3763?

Die GOÄ-Ziffer 3763 steht für „SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion (z. B. Westernblot)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3763?

Die GOÄ-Ziffer 3763 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3763 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,20 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3763?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3763 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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