GOÄ-Ziffer 4113: Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Zweimalige Bestimmung von…

Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)

Die GOÄ-Ziffer 4113 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 1920 Punkten bewertet; das entspricht 111,91 € beim einfachen und 128,70 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Gebühren und Steigerungssatz

1920 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach111,91 €
Regelhöchstsatz1,15-fach128,70 €
Höchstsatz1,3-fach145,48 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4113

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4113?

Die GOÄ-Ziffer 4113 steht für „Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4113?

Die GOÄ-Ziffer 4113 ist mit 1920 Punkten bewertet; das entspricht 111,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4113 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 128,70 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4113?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4113 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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