GOÄ-Ziffer 4456: Echinokokken
Echinokokken
Die GOÄ-Ziffer 4456 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Echinokokken“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4456 erfasst, wie die Nummern 4430 und 4435, den serologischen Antikörpernachweis gegen Echinokokken, ist jedoch dieser dritten Bewertungsgruppe zugeordnet und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4454 bewertet. Die klinische Anwendung entspricht den übrigen Echinokokken-Positionen: Abklärung einer Echinokokkeninfektion bei zystischen Organbefunden und entsprechender Expositions- oder Reiseanamnese. Welche der drei gleichnamigen Ziffern zur Abrechnung kommt, richtet sich nach der Bewertungsgruppe, der das tatsächlich angewandte Nachweisverfahren methodisch zuzuordnen ist. Eine freie Wahl zwischen den drei Echinokokken-Ziffern besteht nicht; abzurechnen ist stets die dem angewandten Verfahren entsprechende Position.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4454).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4452 – Schistosomen
- GOÄ 4453 – Toxoplasma gondii
- GOÄ 4454 – Trypanosoma cruzi 4455 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…
- GOÄ 4457 – Entamoeba histolytica
- GOÄ 4458 – Leishmanien
- GOÄ 4459 – Toxoplasma gondii 4460 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4456
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4456?
Die GOÄ-Ziffer 4456 steht für „Echinokokken“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4456?
Die GOÄ-Ziffer 4456 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4456 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4456?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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