GOÄ-Ziffer 4397: Mumps-Virus (IgM)
Mumps-Virus (IgM)
Die GOÄ-Ziffer 4397 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mumps-Virus (IgM)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4397 erfasst den serologischen Nachweis IgM-spezifischer Antikörper gegen das Mumps-Virus. Anwendung findet die Ziffer bei Verdacht auf eine akute Mumps-Infektion, etwa bei schmerzhafter Schwellung der Ohrspeicheldrüse (Parotitis epidemica) oder bei Komplikationen wie Orchitis, Pankreatitis oder aseptischer Meningitis, wenn eine laborchemische Bestätigung der Verdachtsdiagnose gefordert ist. Ebenso kommt die Untersuchung bei unklarer Impf- oder Immunitätsanamnese zum Einsatz, um eine frische Infektion von einer bereits durchgemachten oder geimpften Immunlage abzugrenzen. Der positive IgM-Befund weist auf eine kürzlich erworbene Infektion hin, während eine bestehende Immunität über den IgG-Nachweis erfasst wird. Die Gebühr ist Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4388 bewertet, wodurch sie sich in die Gruppe vergleichbarer viraler IgM-Serologien einreiht.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 17,49 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 20,11 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 22,74 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4388).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4397
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4397?
Die GOÄ-Ziffer 4397 steht für „Mumps-Virus (IgM)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4397?
Die GOÄ-Ziffer 4397 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4397 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4397?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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