GOÄ-Ziffer 5020: jeweils in zwei Ebenen

jeweils in zwei Ebenen

Die GOÄ-Ziffer 5020 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „jeweils in zwei Ebenen“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen und 23,08 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5020 erfasst die Röntgenaufnahme von Handgelenk, Mittelhand, allen Fingern einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß sowie der Kniescheibe, jeweils in zwei Ebenen. Wie bei den kleineren Skelettabschnitten nach Nummer 5010 ist die zweiebenige Aufnahme notwendig, um Frakturen, Luxationen oder Fehlstellungen im dreidimensionalen Zusammenhang beurteilen zu können. Angewendet wird die Ziffer typischerweise bei traumatologischen Fragestellungen dieser mittelgroßen Hand- und Fußabschnitte, etwa nach Stürzen oder Distorsionen, sowie bei Verdacht auf degenerative oder entzündliche Veränderungen im Bereich von Handgelenk, Mittelhand, Sprunggelenk oder Kniescheibe. Sie bildet damit die Basisleistung für diese Körperregionen und wird durch Nummer 5021 ergänzt, sobald zusätzliche Projektionen über die beiden Standardebenen hinaus erforderlich werden, um den Befund vollständig zu erfassen.

Gebühren und Steigerungssatz

220 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,82 €
Regelhöchstsatz1,8-fach23,08 €
Höchstsatz2,5-fach32,05 €

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5020

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5020?

Die GOÄ-Ziffer 5020 steht für „jeweils in zwei Ebenen“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5020?

Die GOÄ-Ziffer 5020 ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5020 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 23,08 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5020?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5020 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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