GOÄ-Ziffer 5372: Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich
Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich
Die GOÄ-Ziffer 5372 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 2600 Punkten bewertet; das entspricht 151,55 € beim einfachen und 272,79 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5372 erfasst die computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich, also die schnittbildliche Untersuchung von Bauchorganen mittels CT. Sie gehört zu den Basisleistungen nach den Nummern 5370 bis 5374, für die je Sitzung jeweils nur eine Berechnung zulässig ist und die insgesamt dem Höchstwert nach Nummer 5369 unterliegen. Wird Nummer 5372 neben anderen CT-Leistungen dieser Gruppe, etwa 5370 oder 5371, in derselben Sitzung erbracht, ist die Nebeneinanderberechnung in der Rechnung gesondert zu begründen. Typischer Anwendungsfall ist die Abklärung abdomineller Beschwerden, etwa bei Verdacht auf Organveränderungen, Tumoren oder entzündliche Prozesse im Bauchraum, wobei die im Einzelnen erbrachten Leistungen in der Rechnung anzugeben sind.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 151,55 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 272,79 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 378,88 € |
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5359 – Embolisation der Vena spermatica – einschließlich…
- GOÄ 5360 – Embolisation von Venen – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en)…
- GOÄ 5361 – Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen…
- GOÄ 5373 – Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule…
- GOÄ 5374 – Computergesteuerte Tomographie der Zwischenwirbelräume im Bereich der…
- GOÄ 5375 – Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5372
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5372?
Die GOÄ-Ziffer 5372 steht für „Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5372?
Die GOÄ-Ziffer 5372 ist mit 2600 Punkten bewertet; das entspricht 151,55 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5372 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 272,79 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5372?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5372 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.