GOÄ-Ziffer 5373: Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule…
Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten ode r Gelenke bzw. Gelenkpaare)
Die GOÄ-Ziffer 5373 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten ode r Gelenke bzw. Gelenkpaare)“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 1900 Punkten bewertet; das entspricht 110,75 € beim einfachen und 199,35 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5373 erfasst die computergesteuerte Tomographie des Skeletts, also der Wirbelsäule, der Extremitäten oder einzelner Gelenke beziehungsweise Gelenkpaare. Sie kommt zum Einsatz, wenn knöcherne oder gelenknahe Strukturen mittels CT schnittbildlich dargestellt werden sollen, etwa zur Abklärung von Frakturen, Gelenkveränderungen oder degenerativen Prozessen, die mittels konventionellem Röntgen nicht ausreichend beurteilbar sind. Als Bestandteil der CT-Basisleistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 unterliegt sie je Sitzung der einmaligen Berechnung und dem Höchstwert nach Nummer 5369; wird sie neben anderen Leistungen dieser Gruppe erbracht, muss dies in der Rechnung gesondert begründet werden. Von Nummer 5374, die speziell die Zwischenwirbelräume betrifft, grenzt sie sich durch den weiteren skelettalen Untersuchungsbereich ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 110,75 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 199,35 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 276,88 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 5360 – Embolisation von Venen – einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en)…
- GOÄ 5361 – Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen…
- GOÄ 5372 – Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich
- GOÄ 5374 – Computergesteuerte Tomographie der Zwischenwirbelräume im Bereich der…
- GOÄ 5375 – Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge
- GOÄ 5376 – Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5373
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5373?
Die GOÄ-Ziffer 5373 steht für „Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten ode r Gelenke bzw. Gelenkpaare)“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5373?
Die GOÄ-Ziffer 5373 ist mit 1900 Punkten bewertet; das entspricht 110,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5373 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 199,35 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5373?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5373 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.