GOÄ-Ziffer 5376: Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens…
Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z. B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375
Die GOÄ-Ziffer 5376 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z. B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 52,45 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 5376 erfasst eine ergänzende computergesteuerte Tomographie mit mindestens einer zusätzlichen Serie, beispielsweise beim Einsatz von Xenon, bei Anwendung der High-Resolution-Technik oder bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben im Rahmen derselben Untersuchung. Sie wird zusätzlich zu den Basisleistungen nach den Nummern 5370 bis 5375 berechnet, wenn über die Standarduntersuchung hinaus eine weitere Bildserie mit anderer Technik oder Fragestellung erforderlich ist, etwa zur besseren Beurteilung von Lungenstrukturen oder zur Kontrastmitteldynamik. Sie stellt damit keine eigenständige CT-Untersuchung dar, sondern eine Erweiterung einer bereits erbrachten Basisleistung, und ist von den Basisleistungen selbst durch ihren rein ergänzenden Charakter abzugrenzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,14 € |
| Regelhöchstsatz | 1,8-fach | 52,45 € |
| Höchstsatz | 2,5-fach | 72,85 € |
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5376
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5376?
Die GOÄ-Ziffer 5376 steht für „Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z. B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5376?
Die GOÄ-Ziffer 5376 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5376 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 52,45 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5376?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5376 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.