GOÄ-Ziffer 5380: Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von…

Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen (auch mehreren) Skeletteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik

Die GOÄ-Ziffer 5380 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen (auch mehreren) Skeletteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik“ (Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie (I. Strahlendiagnostik)). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 31,48 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5380 erfasst die Bestimmung des Mineralgehalts von Knochen, die sogenannte Osteodensitometrie, an repräsentativen, auch mehreren Skeletteilen mittels quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik. Sie wird eingesetzt, um die Knochendichte zu messen, etwa im Rahmen der Diagnostik einer Osteoporose oder zur Verlaufskontrolle des Knochenstoffwechsels. Die Leistung ist unabhängig davon berechnungsfähig, ob ein oder mehrere Skeletteile untersucht werden, solange die untersuchten Bereiche als repräsentativ für die Knochendichtebestimmung gelten. Sie unterscheidet sich von den übrigen CT-Leistungen dieses Abschnitts dadurch, dass nicht die morphologische Darstellung, sondern die quantitative Dichtemessung im Vordergrund steht.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatz1,8-fach31,48 €
Höchstsatz2,5-fach43,72 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5380

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5380?

Die GOÄ-Ziffer 5380 steht für „Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen (auch mehreren) Skeletteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik“ und gehört zu Abschnitt O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5380?

Die GOÄ-Ziffer 5380 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5380 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 31,48 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5380?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5380 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.