GOÄ-Ziffer 548: Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter…

Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)

Die GOÄ-Ziffer 548 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)“ (Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen (VI. Elektrotherapie)). Sie ist mit 37 Punkten bewertet; das entspricht 2,16 € beim einfachen und 3,89 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 548 bezeichnet die Kurzwellen- oder Mikrowellenbehandlung, bei der hochfrequente elektromagnetische Stroeme zur Tiefenerwaermung des Gewebes eingesetzt werden. Diese Anwendung wird genutzt, wenn eine Erwaermung tieferliegender Gewebeschichten therapeutisch gewuenscht ist, etwa bei chronischen Entzuendungen, Muskel- und Gelenkbeschwerden oder zur Foerderung der Durchblutung in einer bestimmten Koerperregion, da hochfrequente Stroeme im Gegensatz zu Oberflaechenwaerme auch tiefer liegende Strukturen erreichen. Behandelt wird dabei eine einzelne Koerperregion in einer Sitzung. Von Nummer 549 unterscheidet sich diese Ziffer dadurch, dass dort mehrere unterschiedliche Koerperregionen innerhalb derselben Sitzung behandelt werden, waehrend Nummer 548 die Anwendung an nur einer Region abdeckt.

Gebühren und Steigerungssatz

37 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,16 €
Regelhöchstsatz1,8-fach3,89 €
Höchstsatz2,5-fach5,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 548

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 548?

Die GOÄ-Ziffer 548 steht für „Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)“ und gehört zu Abschnitt E. Physikalisch-medizinische Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 548?

Die GOÄ-Ziffer 548 ist mit 37 Punkten bewertet; das entspricht 2,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 548 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 3,89 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 548?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 548 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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