GOÄ-Ziffer 55: Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur…

Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung – gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme

Die GOÄ-Ziffer 55 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung – gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz)). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 67,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 55 vergütet die Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung, gegebenenfalls einschliesslich weiterer damit verbundener Tätigkeiten. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Arzt einen Patienten persönlich in eine Klinik begleitet, weil dessen Zustand eine sofortige stationäre Aufnahme erfordert und die ärztliche Begleitung während des Transports medizinisch geboten ist. Die Leistung bildet damit den besonderen Betreuungsaufwand während der Verlegung ab, der über einen gewöhnlichen Besuch hinausgeht. Nach der amtlichen Bestimmung sind neben Ziffer 55 die Leistungen nach den Nummern 56, 60 und 833 nicht berechnungsfähig, da Verweilen, konsiliarische Erörterung und die dort genannte weitere Leistung bereits im Rahmen der Begleitung mit abgegolten sind.

Gebühren und Steigerungssatz

500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,14 €
Regelhöchstsatz2,3-fach67,02 €
Höchstsatz3,5-fach101,99 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 55

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 55?

Die GOÄ-Ziffer 55 steht für „Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung – gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 55?

Die GOÄ-Ziffer 55 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 55 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 67,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 55?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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