GOÄ-Ziffer 606: Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich…

Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie

Die GOÄ-Ziffer 606 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen und 50,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 606 erfasst die spiroergometrische Untersuchung einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie. Dabei wird die Lungen- und Kreislauffunktion unter definierter körperlicher Belastung, etwa auf dem Fahrradergometer, gemessen, um die Leistungsfähigkeit des respiratorischen und kardiovaskulären Systems zu beurteilen. Da die vorausgehende Ruhespirographie und gegebenenfalls die oxymetrische Messung ausdrücklich als Bestandteil der Leistung genannt sind, können diese Untersuchungsschritte nicht zusätzlich zur Spiroergometrie nach den Nummern 605 beziehungsweise 602 abgerechnet werden, wenn sie im Rahmen derselben spiroergometrischen Untersuchung erfolgen. Die Ziffer stellt damit die umfassendste Form der Lungenfunktionsprüfung unter Belastung innerhalb der genannten Untersuchungen dar.

Gebühren und Steigerungssatz

379 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach22,09 €
Regelhöchstsatz2,3-fach50,81 €
Höchstsatz3,5-fach77,31 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 606

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 606?

Die GOÄ-Ziffer 606 steht für „Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 606?

Die GOÄ-Ziffer 606 ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 606 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 50,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 606?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 606 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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