GOÄ-Ziffer 649: Transkranielle, Doppler-sonographische Untersuchung…

Transkranielle, Doppler-sonographische Untersuchung – einschließlich graphischer Registrierung

Die GOÄ-Ziffer 649 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transkranielle, Doppler-sonographische Untersuchung – einschließlich graphischer Registrierung“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen und 87,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 649 beschreibt die transkranielle Doppler-sonographische Untersuchung einschließlich graphischer Registrierung. Angewendet wird das Verfahren zur nichtinvasiven Beurteilung der Blutflussgeschwindigkeit in den intrakraniellen Hirnbasisarterien, indem Ultraschallwellen durch das Schädelknochenfenster, meist temporal, in die Hirnbasisgefäße eingestrahlt und die Dopplerverschiebung des reflektierten Signals ausgewertet werden. In der Praxis kommt die Untersuchung bei der Abklärung zerebraler Durchblutungsstörungen zum Einsatz, etwa bei Verdacht auf Stenosen oder Verschlüsse der großen Hirnbasisarterien, bei der Emboliequellensuche oder zur Überwachung der zerebralen Perfusion in kritischen Situationen. Die grafische Registrierung der gemessenen Flusskurven ist Bestandteil der Leistung und dokumentiert Flussgeschwindigkeit sowie Flussmuster als Grundlage der Befundung.

Gebühren und Steigerungssatz

650 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach37,89 €
Regelhöchstsatz2,3-fach87,15 €
Höchstsatz3,5-fach132,62 €

Ausschlussziffern

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 649

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 649?

Die GOÄ-Ziffer 649 steht für „Transkranielle, Doppler-sonographische Untersuchung – einschließlich graphischer Registrierung“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 649?

Die GOÄ-Ziffer 649 ist mit 650 Punkten bewertet; das entspricht 37,89 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 649 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 87,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 649?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 649 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.