GOÄ-Ziffer 404: Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei…

Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation

Die GOÄ-Ziffer 404 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 33,51 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 404 ist ein Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen, der angesetzt wird, wenn zusaetzlich eine Frequenzspektrumanalyse durchgefuehrt wird, einschliesslich der zugehoerigen graphischen oder Bilddokumentation. Dabei wird das gemessene Dopplersignal ueber die reine Flussdarstellung hinaus in seine Frequenzanteile zerlegt und ausgewertet, um Gefaessverengungen oder Stroemungsstoerungen genauer zu charakterisieren, und das Ergebnis wird dokumentiert. Angewendet wird der Zuschlag, wenn eine Doppler-Untersuchung um diese vertiefte spektrale Auswertung erweitert wird. Er ist ausdruecklich nicht neben den Leistungen nach den Nummern 422, 423, 644, 645, 649 und weiteren berechnungsfaehig, da diese Ziffern eine vergleichbare Zusatzleistung bereits eigenstaendig abbilden.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach33,51 €
Höchstsatz3,5-fach51,00 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 404

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 404?

Die GOÄ-Ziffer 404 steht für „Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 404?

Die GOÄ-Ziffer 404 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 404 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,51 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 404?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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