GOÄ-Ziffer 408: Transluminale Sonographie von einem oder mehreren…

Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 408 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 26,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 408 erfasst die transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefaessen nach Einbringung eines Gefaesskatheters, je Sitzung. Dabei wird ein Ultraschallwandler ueber einen liegenden Katheter direkt in das Blutgefaess eingefuehrt, um die Gefaesswand und ihre Struktur von innen darzustellen, etwa zur Beurteilung von Ablagerungen oder Gefaessveraenderungen waehrend eines kathetergestuetzten Eingriffs. Angewendet wird diese Leistung also nur im Rahmen eines invasiven Katheterverfahrens, bei dem der Katheter ohnehin bereits im Gefaess liegt und zusaetzlich fuer die intravaskulaere Ultraschalldarstellung genutzt wird. Die Abrechnung erfolgt je Sitzung, unabhaengig davon, wie viele Gefaesse innerhalb dieser einen Sitzung transluminal untersucht werden.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatz2,3-fach26,82 €
Höchstsatz3,5-fach40,81 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 408

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 408?

Die GOÄ-Ziffer 408 steht für „Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 408?

Die GOÄ-Ziffer 408 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 408 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 26,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 408?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 408 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.