GOÄ-Ziffer 412: Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder…
Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
Die GOÄ-Ziffer 412 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen und 37,54 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 412 vergütet die sonographische Untersuchung des kindlichen Schädels und gehört zu den pädiatrischen Ultraschall-Screeningleistungen des Abschnitts C. Sie ist ausschließlich bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr berechnungsfähig, da in diesem Alter die Fontanellen als Schallfenster für eine transfontanelläre Untersuchung des Gehirns dienen. Typischer Anwendungsfall ist die Abklärung von Auffälligkeiten der kindlichen Kopfform, des Kopfumfangs oder der neurologischen Entwicklung sowie die Verlaufskontrolle nach perinatalen Komplikationen wie Frühgeburtlichkeit oder Sauerstoffmangel. Von den übrigen kindbezogenen Ultraschallziffern grenzt sich 412 durch das untersuchte Organ ab: während Nummer 413 die Hüftgelenke betrifft, erfasst 412 ausschließlich den Schädel. Mit dem vollendeten 2. Lebensjahr entfällt die Berechnungsfähigkeit dieser speziellen Ziffer.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,32 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 37,54 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 57,12 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 412
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 412?
Die GOÄ-Ziffer 412 steht für „Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 412?
Die GOÄ-Ziffer 412 ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 412 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 37,54 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 412?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 412 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.