GOÄ-Ziffer 417: Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse

Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse

Die GOÄ-Ziffer 417 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 210 Punkten bewertet; das entspricht 12,24 € beim einfachen und 28,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 417 vergütet die Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse und wird typischerweise bei Verdacht auf Struma, Knotenbildung, Funktionsstörungen oder zur Verlaufskontrolle bekannter Schilddrüsenveränderungen eingesetzt. Sie dient der Beurteilung von Größe, Struktur und Echogenität des Organs sowie dem Nachweis oder Ausschluss von Knoten und Zysten. Die Leistung ist auf die Schilddrüse als Zielorgan begrenzt; werden im Anschluss an diese Untersuchung weitere Organe geschallt, ist hierfür die eigenständige Zuschlagsziffer 420 heranzuziehen. Von den benachbarten organbezogenen Ultraschallleistungen, etwa Nummer 418 für die Brustdrüse, unterscheidet sich 417 allein durch das untersuchte Organ, während der methodische Untersuchungsansatz vergleichbar ist.

Gebühren und Steigerungssatz

210 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,24 €
Regelhöchstsatz2,3-fach28,15 €
Höchstsatz3,5-fach42,84 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 417

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 417?

Die GOÄ-Ziffer 417 steht für „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 417?

Die GOÄ-Ziffer 417 ist mit 210 Punkten bewertet; das entspricht 12,24 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 417 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 28,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 417?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 417 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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