GOÄ-Ziffer 418: Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls…

Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten

Die GOÄ-Ziffer 418 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 210 Punkten bewertet; das entspricht 12,24 € beim einfachen und 28,15 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 418 vergütet die Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse und kommt bei tastbaren Befunden, unklaren mammographischen Herdbefunden oder zur ergänzenden Abklärung dichten Brustgewebes zum Einsatz. Die Leistung kann je nach Befund die regionalen Lymphknoten mit einschließen, etwa zur Beurteilung axillärer Lymphknotenstationen bei Verdacht auf pathologische Veränderungen. Sie wird je Brustdrüse berechnet, sodass bei beidseitiger Untersuchung die Leistung entsprechend mehrfach anfällt. Von Nummer 417 unterscheidet sich 418 durch das untersuchte Organ; im Anschluss an eine solche Untersuchung durchgeführte Sonographien weiterer Organe sind gesondert über Nummer 420 abzurechnen, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Gebühren und Steigerungssatz

210 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach12,24 €
Regelhöchstsatz2,3-fach28,15 €
Höchstsatz3,5-fach42,84 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 418

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 418?

Die GOÄ-Ziffer 418 steht für „Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 418?

Die GOÄ-Ziffer 418 ist mit 210 Punkten bewertet; das entspricht 12,24 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 418 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 28,15 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 418?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 418 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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