GOÄ-Ziffer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im…
Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine de r Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ Die untersuchten Organe sind in der Rechnung anzugeben.
Die GOÄ-Ziffer 420 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine de r Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ Die untersuchten Organe sind in der Rechnung anzugeben.“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 10,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 420 ist eine Anschlussleistung zu den Ultraschalluntersuchungen der Nummern 410 bis 418 und vergütet die sonographische Untersuchung weiterer, in der jeweiligen Grundleistung noch nicht erfasster Organe im selben Untersuchungsgang. Sie wird je zusätzlich untersuchtem Organ berechnet, beispielsweise wenn im Anschluss an eine Schilddrüsensonographie (417) noch Leber oder Nieren mitbeurteilt werden. Nach der amtlichen Bestimmung ist die Leistung je Sitzung höchstens dreimal berechnungsfähig, also auf maximal drei zusätzliche Organe je Untersuchungstermin begrenzt. Sie kann nicht isoliert, sondern nur im Anschluss an eine der genannten Basisleistungen angesetzt werden und dient damit der sachgerechten Vergütung erweiterter Ultraschall-Untersuchungsgänge.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 10,72 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 16,31 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 420 kann je Sitzung höchstens dreimal berechnet werden
Verwandte Ziffern
- GOÄ 415 – Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge…
- GOÄ 417 – Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse
- GOÄ 418 – Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse – gegebenenfalls…
- GOÄ 422 – Eindimensionale echokardiographische Untersuchung mittels…
- GOÄ 423 – Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels…
- GOÄ 424 – Zweidimensionale Doppler-echokardiographische Untersuchung mit…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 420
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 420?
Die GOÄ-Ziffer 420 steht für „Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine de r Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ Die untersuchten Organe sind in der Rechnung anzugeben.“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 420?
Die GOÄ-Ziffer 420 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 420 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 420?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.