GOÄ-Ziffer 403: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer…

Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung

Die GOÄ-Ziffer 403 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 403 ist ein Zuschlag zu sonographischen Leistungen, der bei transkavitaerer Untersuchung angesetzt wird, also wenn der Schallkopf in eine Koerperhoehle eingefuehrt wird, etwa bei einer transvaginalen oder transrektalen Ultraschalluntersuchung, um Organe von innen praeziser darzustellen als von aussen moeglich. Der Zuschlag bildet den zusaetzlichen Aufwand dieser koerperhoehlennahen Untersuchungstechnik gegenueber der reinen aeusseren Sonographie ab. Er ist ausdruecklich nicht neben der Leistung nach Ziffer 402 sowie den Nummern 676 bis 692 berechnungsfaehig, da sich diese Ziffern auf andere Zugangswege beziehungsweise eigenstaendige Untersuchungsleistungen beziehen, deren Leistungsinhalt sich mit dem transkavitaeren Zuschlag ueberschneiden wuerde.

Gebühren und Steigerungssatz

150 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,74 €
Regelhöchstsatz2,3-fach20,10 €
Höchstsatz3,5-fach30,59 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 403

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 403?

Die GOÄ-Ziffer 403 steht für „Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 403?

Die GOÄ-Ziffer 403 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 403 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 403?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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