GOÄ-Ziffer 403: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer…
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 403 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (VI. Sonographische Leistungen)). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 403 ist ein Zuschlag zu sonographischen Leistungen, der bei transkavitaerer Untersuchung angesetzt wird, also wenn der Schallkopf in eine Koerperhoehle eingefuehrt wird, etwa bei einer transvaginalen oder transrektalen Ultraschalluntersuchung, um Organe von innen praeziser darzustellen als von aussen moeglich. Der Zuschlag bildet den zusaetzlichen Aufwand dieser koerperhoehlennahen Untersuchungstechnik gegenueber der reinen aeusseren Sonographie ab. Er ist ausdruecklich nicht neben der Leistung nach Ziffer 402 sowie den Nummern 676 bis 692 berechnungsfaehig, da sich diese Ziffern auf andere Zugangswege beziehungsweise eigenstaendige Untersuchungsleistungen beziehen, deren Leistungsinhalt sich mit dem transkavitaeren Zuschlag ueberschneiden wuerde.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,74 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 20,10 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 30,59 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 401 – Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis…
- GOÄ 402 – Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer…
- GOÄ 404 – Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher…
- GOÄ 405 – Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei…
- GOÄ 406 – Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 403
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 403?
Die GOÄ-Ziffer 403 steht für „Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 403?
Die GOÄ-Ziffer 403 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 403 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 403?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.