GOÄ-Ziffer 684: Bulboskopie – gegebenenfalls einschließlich Ösophago- und…

Bulboskopie – gegebenenfalls einschließlich Ösophago- und Gastroskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion

Die GOÄ-Ziffer 684 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Bulboskopie – gegebenenfalls einschließlich Ösophago- und Gastroskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen und 160,86 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Bulboskopie nach Nummer 684 bezeichnet die endoskopische Untersuchung des Bulbus duodeni, gegebenenfalls einschließlich einer vorausgehenden Ösophago- und Gastroskopie sowie Probeexzision und/oder Probepunktion. Sie wird angewendet, wenn die Untersuchung über den Magen hinaus bis in den Bereich der Zwölffingerdarmzwiebel ausgedehnt werden muss, etwa bei Verdacht auf ein Duodenalulkus oder andere Veränderungen im Bulbusbereich. Im Vergleich zu Nummer 683, die auf Ösophagus und Magen beschränkt ist, erweitert diese Ziffer die endoskopische Passage bis in den Bulbus duodeni und schließt die vorausgegangenen Untersuchungsabschnitte in ihrem Leistungsinhalt mit ein, sodass sie anstelle der isolierten Gastro-/Ösophagoskopie berechnet wird, wenn der Bulbus tatsächlich mitbeurteilt wurde.

Gebühren und Steigerungssatz

1200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach69,94 €
Regelhöchstsatz2,3-fach160,86 €
Höchstsatz3,5-fach244,79 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 684

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 684?

Die GOÄ-Ziffer 684 steht für „Bulboskopie – gegebenenfalls einschließlich Ösophago- und Gastroskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 684?

Die GOÄ-Ziffer 684 ist mit 1200 Punkten bewertet; das entspricht 69,94 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 684 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 160,86 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 684?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 684 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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