GOÄ-Ziffer 687: Hohe Koloskopie bis zum Coecum – gegebenenfalls…
Hohe Koloskopie bis zum Coecum – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion
Die GOÄ-Ziffer 687 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hohe Koloskopie bis zum Coecum – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen und 201,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 687 vergütet die hohe Koloskopie bis zum Coecum, gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion. Sie wird angewendet, wenn der gesamte Dickdarm bis zum Blinddarm endoskopisch inspiziert werden muss, etwa im Rahmen der Vorsorgekoloskopie, bei Verdacht auf Kolonpolypen oder -karzinome, chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen oder unklaren Blutungsquellen im gesamten Kolonverlauf. Die vollständige Passage bis zum Coecum unterscheidet diese Leistung von Nummer 688, die lediglich eine partielle Koloskopie erfasst, sowie von den auf den unteren Kolonabschnitt beschränkten Untersuchungen nach den Nummern 689 und 690. Die vollständige Darstellung des gesamten Kolons ist Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 87,43 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 201,09 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 306,00 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 687
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 687?
Die GOÄ-Ziffer 687 steht für „Hohe Koloskopie bis zum Coecum – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 687?
Die GOÄ-Ziffer 687 ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 687 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 201,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 687?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 687 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.