GOÄ-Ziffer 703: Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder…
Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen
Die GOÄ-Ziffer 703 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen“ (Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 67,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 703 bildet die Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen ab. Angewendet wird die Leistung als akute Notfallmaßnahme, wenn Krampfadern in der Speiseröhre oder im Magenfundus bluten und mittels einer speziellen Ballonsonde, die im entsprechenden Bereich geblockt wird, eine mechanische Kompression und damit Blutstillung erreicht werden soll. Die Sonde übt durch aufblasbare Ballons gezielten Druck auf die blutenden Gefäße aus und dient der kurzfristigen Blutungskontrolle, insbesondere wenn andere Maßnahmen nicht sofort verfügbar sind oder nicht ausreichen. Typischer Einsatzbereich ist die akute obere gastrointestinale Blutung bei bekannter oder vermuteter Varizenblutung, häufig im Rahmen einer portalen Hypertension. Die Leistung bildet ausschließlich die Anwendung der Tamponade ab und ist von endoskopischen Blutstillungsverfahren wie der Licht- oder Laserkoagulation nach Nummer 706 als eigenständige, mechanische Methode zu unterscheiden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,14 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 67,02 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 101,99 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 699 – Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung
- GOÄ 700 – Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie…
- GOÄ 701 – Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 703
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 703?
Die GOÄ-Ziffer 703 steht für „Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen“ und gehört zu Abschnitt F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 703?
Die GOÄ-Ziffer 703 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 703 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 67,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 703?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 703 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.