GOÄ-Ziffer 838: Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer…
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln
Die GOÄ-Ziffer 838 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln“ (Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen und 73,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 838 erfasst die elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln. Sie wird angewendet, wenn mittels Ableitung der elektrischen Muskelaktivität, etwa über Nadelelektroden im Muskel, die Funktion peripherer Nerven und der von ihnen versorgten Muskulatur geprüft werden soll, um Nerven- oder Muskelschädigungen zu objektivieren und einzugrenzen. Typischer Anwendungsfall ist die Abklärung von Lähmungen, Muskelschwäche oder Verdacht auf Nervenkompressions- oder Muskelerkrankungen, bei der die elektrische Aktivität in Ruhe und bei Willkürinnervation beurteilt wird. Die Ziffer bildet diese grundlegende EMG-Untersuchung ab und ist von der erweiterten Untersuchung nach Ziffer 839 abzugrenzen, die zusätzlich eine weitergehende Untersuchung umfasst und damit einen höheren diagnostischen Aufwand abdeckt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 32,06 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 73,74 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 112,21 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 838
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 838?
Die GOÄ-Ziffer 838 steht für „Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln“ und gehört zu Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 838?
Die GOÄ-Ziffer 838 ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 838 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 73,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 838?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 838 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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