GOÄ-Ziffer 839: Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer…
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
Die GOÄ-Ziffer 839 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit“ (Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 93,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 839 vergütet ebenfalls die elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln, jedoch erweitert um eine zusätzliche Untersuchung gegenüber der Grundleistung nach Ziffer 838. Sie kommt zur Anwendung, wenn die reine Ableitung der Muskelaktivität nicht ausreicht und ein weitergehender Untersuchungsschritt erforderlich ist, um die periphere Nerven- oder Muskelfunktionsstörung genauer einzuordnen. Typischer Anwendungsfall ist damit ein diagnostisch aufwendigerer Fall gegenüber der einfachen EMG-Untersuchung, in dem über die Standard-Muskelableitung hinaus weitere elektrophysiologische Aspekte geprüft werden. Die Abgrenzung zu Ziffer 838 ergibt sich aus diesem zusätzlichen Untersuchungsumfang; welche der beiden Ziffern angesetzt wird, richtet sich danach, ob nur die Grunduntersuchung oder die erweiterte Untersuchung tatsächlich erbracht wurde.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 40,80 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 93,84 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 142,80 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 836 – Intravenöse Konvulsionstherapie
- GOÄ 837 – Elektrische Konvulsionstherapie
- GOÄ 838 – Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 839
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 839?
Die GOÄ-Ziffer 839 steht für „Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit“ und gehört zu Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 839?
Die GOÄ-Ziffer 839 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 839 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 93,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 839?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 839 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.