GOÄ-Ziffer 871: Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer…
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
Die GOÄ-Ziffer 871 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer“ (Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 20,10 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 871 betrifft die Verhaltenstherapie als Gruppenbehandlung mit höchstens acht Teilnehmern und einer Mindestdauer von 50 Minuten, wobei die Berechnung je Teilnehmer erfolgt. Die zugehörige amtliche Bestimmung regelt, dass bei einer Sitzungsdauer von mindestens 100 Minuten die Leistung zweimal berechnet werden kann, sodass längere Gruppensitzungen entsprechend der tatsächlichen Zeit doppelt angesetzt werden dürfen. In der Praxis ist deshalb die genaue Sitzungsdauer zu dokumentieren, um die zutreffende Anzahl an Berechnungen zu begründen. Abzugrenzen ist die Ziffer von der Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung (Ziffer 870) sowie von den Gruppenbehandlungen nach anderen psychotherapeutischen Verfahren wie der tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Gruppentherapie, die jeweils eigene Ziffern und Zeitvorgaben besitzen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,74 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 20,10 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 30,59 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bei einer Sitzungsdauer von mindestens 100 Minuten kann die Leistung nach Nummer 871 zweimal berechnet werden
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 871
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 871?
Die GOÄ-Ziffer 871 steht für „Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer“ und gehört zu Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 871?
Die GOÄ-Ziffer 871 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 871 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,10 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 871?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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