GOÄ-Ziffer 886: Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen…

Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten

Die GOÄ-Ziffer 886 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten“ (Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 93,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 886 erfasst die psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en). Sie wird angesetzt, wenn im Verlauf einer bereits laufenden kinder- oder jugendpsychiatrischen Behandlung Eltern oder andere Bezugspersonen wiederholt in die therapeutischen Gespräche einbezogen werden, etwa um Verhaltensänderungen im familiären Umfeld zu besprechen oder die Umsetzung therapeutischer Maßnahmen im Alltag des Kindes zu begleiten. Im Unterschied zur eingehenden Untersuchung nach Ziffer 885, die auf die diagnostische Erstabklärung ausgerichtet ist, betrifft Ziffer 886 die fortlaufende Behandlung. Von der Gruppenbehandlung nach Ziffer 887 unterscheidet sie sich dadurch, dass es sich um eine Einzelbehandlung des Kindes beziehungsweise Jugendlichen unter Einbeziehung der Bezugspersonen handelt, nicht um eine Behandlung in der Gruppe mehrerer junger Patienten.

Gebühren und Steigerungssatz

700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach40,80 €
Regelhöchstsatz2,3-fach93,84 €
Höchstsatz3,5-fach142,80 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 886

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 886?

Die GOÄ-Ziffer 886 steht für „Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten“ und gehört zu Abschnitt G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 886?

Die GOÄ-Ziffer 886 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 886 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 93,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 886?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 886 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.