GOÄ-Ziffer 1123: Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide

Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide

Die GOÄ-Ziffer 1123 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die plastische Operation bei teilweisem Verschluss der Scheide, also die operative Korrektur einer partiellen Vaginalatresie oder -stenose, bei der die Scheide nur eingeschraenkt durchgaengig ist. Angewendet wird sie, wenn ein solcher teilweiser Verschluss, sei er angeboren oder erworben, etwa nach Vernarbung, operativ durch eine plastische Rekonstruktion beseitigt werden muss, um eine funktionsfaehige Scheide wiederherzustellen. Im Unterschied zur einfachen Durchtrennung eines Narbenstranges nach Ziffer 1098 handelt es sich hier um eine weitergehende plastisch-rekonstruktive Massnahme. Von Ziffer 1124, die das voellige Fehlen der Scheide betrifft, unterscheidet sich 1123 dadurch, dass eine Scheidenanlage bereits vorhanden, jedoch nur teilweise verschlossen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

2770 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach161,46 €
Regelhöchstsatz2,3-fach371,36 €
Höchstsatz3,5-fach565,11 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1123

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1123?

Die GOÄ-Ziffer 1123 steht für „Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1123?

Die GOÄ-Ziffer 1123 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1123 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1123?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1123 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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