GOÄ-Ziffer 1124: Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide

Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide

Die GOÄ-Ziffer 1124 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen und 496,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die plastische Operation bei gaenzlichem Fehlen der Scheide, also die operative Neuanlage einer Vagina bei vollstaendiger Vaginalaplasie, etwa im Rahmen einer angeborenen Fehlbildung des inneren Genitales. Angewendet wird sie, wenn keinerlei Scheidenanlage vorhanden ist und operativ ein funktionsfaehiger Scheidenschlauch geschaffen werden muss, um sexuelle Funktion und gegebenenfalls die Voraussetzung fuer spaetere gynaekologische Massnahmen zu ermoeglichen. Der Eingriff stellt die aufwendigste Stufe der plastischen Scheidenoperationen dar, da anders als bei Ziffer 1123, wo eine Scheide bereits angelegt, aber nur teilweise verschlossen ist, hier eine vollstaendige Neubildung der Vagina erforderlich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

3700 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach215,66 €
Regelhöchstsatz2,3-fach496,02 €
Höchstsatz3,5-fach754,81 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1124

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1124?

Die GOÄ-Ziffer 1124 steht für „Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1124?

Die GOÄ-Ziffer 1124 ist mit 3700 Punkten bewertet; das entspricht 215,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1124 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 496,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1124?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1124 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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