GOÄ-Ziffer 1125: Vordere Scheidenplastik
Vordere Scheidenplastik
Die GOÄ-Ziffer 1125 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vordere Scheidenplastik“ (Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,88 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer beschreibt die vordere Scheidenplastik, die operative Raffung und Straffung der vorderen Scheidenwand. Angewendet wird sie bei einer Absenkung oder einem Vorfall der vorderen Vaginalwand, etwa einer Blasensenkung, bei der die Blase gegen die vordere Scheidenwand vorwoelbt und dadurch Beschwerden wie ein Druck- oder Fremdkoerpergefuehl sowie Blasenentleerungsstoerungen verursacht. Der Eingriff besteht in der operativen Straffung des Bindegewebes der vorderen Scheidenwand zur Wiederherstellung der anatomischen Verhaeltnisse. Von der Ziffer 1126, die die hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik betrifft, unterscheidet sich 1125 durch die Beschraenkung auf die vordere Scheidenwand; werden beide Eingriffe kombiniert durchgefuehrt, ist die Ziffer 1127 einschlaegig.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 53,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 123,88 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 188,51 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1123 – Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide
- GOÄ 1123a – Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler…
- GOÄ 1124 – Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide
- GOÄ 1126 – Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1125
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1125?
Die GOÄ-Ziffer 1125 steht für „Vordere Scheidenplastik“ und gehört zu Abschnitt H. Geburtshilfe und Gynäkologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1125?
Die GOÄ-Ziffer 1125 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1125 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,88 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1125?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1125 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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