GOÄ-Ziffer 1207: Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen mit Bestimmung…
Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen mit Bestimmung der Fern- und Nahpunkte bei subjektiver Brillenunverträglichkeit
Die GOÄ-Ziffer 1207 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen mit Bestimmung der Fern- und Nahpunkte bei subjektiver Brillenunverträglichkeit“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 9,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1207 vergütet die Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen mit Bestimmung der Fern- und Nahpunkte, wenn bei einer Patientin oder einem Patienten eine subjektive Brillenunverträglichkeit besteht. Angewendet wird sie, wenn eine bereits verordnete oder angefertigte Mehrstärkenbrille (etwa Gleitsicht- oder Bifokalglas) oder eine Prismenbrille von der tragenden Person als unverträglich empfunden wird und deshalb eine eingehende Überprüfung erforderlich ist, bei der sowohl der Fernpunkt als auch der Nahpunkt des Sehens erneut bestimmt werden, um die Ursache der Unverträglichkeit - etwa eine fehlerhafte Anpassung oder ein nicht mehr passendes Korrekturprofil - abzuklären. Sie setzt damit eine bereits bestehende, subjektiv empfundene Beschwerdesituation mit der konkreten Brille voraus und ist von der erstmaligen Refraktionsbestimmung nach den Ziffern 1200/1201 zu unterscheiden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,08 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 9,38 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 14,28 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1207
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1207?
Die GOÄ-Ziffer 1207 steht für „Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen mit Bestimmung der Fern- und Nahpunkte bei subjektiver Brillenunverträglichkeit“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1207?
Die GOÄ-Ziffer 1207 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1207 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 9,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1207?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1207 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.