GOÄ-Ziffer 1218: Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des…
Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beide r Augen bei Augenmuskelstörungen, mindestens 36 Blickrichtungen pro Auge
Die GOÄ-Ziffer 1218 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beide r Augen bei Augenmuskelstörungen, mindestens 36 Blickrichtungen pro Auge“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen und 93,84 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1218 betrifft die differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen. Untersucht wird das Blickfolgeverhalten systematisch in zahlreichen Blickrichtungen, wobei die Legende mindestens 36 zu prüfende Blickrichtungen vorgibt, um Einschränkungen der Augenbeweglichkeit exakt zu erfassen und graphisch zu dokumentieren. Die Leistung kommt typischerweise bei Lähmungsschielen, nach Augenmuskeloperationen oder bei komplexen Motilitätsstörungen zum Einsatz, wenn eine einfache orientierende Prüfung der Augenbeweglichkeit nicht ausreicht. Die aufwendige, standardisierte Erfassung in vielen Blickpositionen unterscheidet die Ziffer von einfacheren orientierenden Motilitätsprüfungen und rechtfertigt die eigenständige Abrechnung. Sie wird je Untersuchungssitzung einmal berechnet, wenn der vorgegebene Mindestumfang an Blickrichtungen tatsächlich erhoben wurde.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 40,80 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 93,84 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 142,80 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1218
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1218?
Die GOÄ-Ziffer 1218 steht für „Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beide r Augen bei Augenmuskelstörungen, mindestens 36 Blickrichtungen pro Auge“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1218?
Die GOÄ-Ziffer 1218 ist mit 700 Punkten bewertet; das entspricht 40,80 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1218 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 93,84 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1218?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1218 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.