GOÄ-Ziffer 1226: Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte
Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte
Die GOÄ-Ziffer 1226 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen und 24,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1226 vergütet die Projektionsperimetrie unter Verwendung von Marken unterschiedlicher Reizwerte, also eine apparative Gesichtsfelduntersuchung, bei der Lichtmarken verschiedener Helligkeit und Größe auf eine Perimeterschale projiziert werden, um die Empfindlichkeit des Gesichtsfeldes differenzierter zu erfassen als bei der einfachen Kampimetrie oder Perimetrie nach Förster (Ziffer 1225). Sie kommt zum Einsatz, wenn eine genauere Aussage über Lage und Ausmaß von Gesichtsfeldausfällen benötigt wird, etwa bei Verdacht auf neuro-ophthalmologische Erkrankungen oder zur Verlaufsbeurteilung von Sehnervenschäden. Gegenüber der quantitativ abgestuften, statischen Profilperimetrie (Ziffer 1227) handelt es sich um ein kinetisches bzw. mit unterschiedlichen Reizmarken arbeitendes Verfahren. Die Ziffer wird je durchgeführter perimetrischer Untersuchung berechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,61 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 24,40 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 37,13 € |
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- GOÄ 1227 – Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1226
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1226?
Die GOÄ-Ziffer 1226 steht für „Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1226?
Die GOÄ-Ziffer 1226 ist mit 182 Punkten bewertet; das entspricht 10,61 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1226 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1226?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1226 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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