GOÄ-Ziffer 1217: Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen…

Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes

Die GOÄ-Ziffer 1217 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen und 32,45 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1217 vergütet die qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes, also die Prüfung, wie beide Augen als Sehorgan zusammenarbeiten. Erfasst werden unter anderem Fusionsvermögen, Stereopsis und die Qualität des räumlichen Sehens, etwa mittels entsprechender Sehzeichen oder Testtafeln. Die Untersuchung ist insbesondere bei Verdacht auf Störungen des beidäugigen Sehens, etwa im Rahmen der Diagnostik von Schielformen oder vor operativen Eingriffen an den Augenmuskeln, indiziert. Die amtliche Bestimmung schließt aus, dass neben Ziffer 1217 zusätzlich die allgemeinen Ziffern 5 und/oder 6 (Beratung bzw. Untersuchung) berechnet werden, da diese Grundleistungen in der spezialisierten binokularen Funktionsprüfung bereits enthalten sind. Die Ziffer wird je Sitzung einmal angesetzt, unabhängig vom Umfang der eingesetzten Testverfahren.

Gebühren und Steigerungssatz

242 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,11 €
Regelhöchstsatz2,3-fach32,45 €
Höchstsatz3,5-fach49,38 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1217

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1217?

Die GOÄ-Ziffer 1217 steht für „Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1217?

Die GOÄ-Ziffer 1217 ist mit 242 Punkten bewertet; das entspricht 14,11 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1217 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 32,45 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1217?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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