GOÄ-Ziffer 5: Symptombezogene Untersuchung
Symptombezogene Untersuchung
Die GOÄ-Ziffer 5 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Symptombezogene Untersuchung“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen)). Sie ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen und 10,72 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 5 vergütet die symptombezogene Untersuchung, also die gezielte körperliche Untersuchung eines einzelnen Beschwerdebereichs oder Organs, ohne dass ein gesamtes Organsystem vollständig durchuntersucht wird. Sie ist die passende Leistung, wenn der Patient mit einer umschriebenen Beschwerde vorstellig wird, etwa Halsschmerzen oder einer Hautveränderung, und der Arzt sich auf die Abklärung dieses konkreten Befundes beschränkt. Die Abgrenzung zu den umfassenderen Untersuchungsleistungen ergibt sich unmittelbar aus der amtlichen Bestimmung: Ziffer 5 ist neben den Leistungen nach den Nummern 6 bis zu den vollständigen Organsystemuntersuchungen nicht berechnungsfähig, da diese den gezielten Untersuchungsansatz der Ziffer 5 bereits mit umfassen. Ziffer 5 bildet damit die kleinteiligere, alltägliche Untersuchungsleistung im Gegensatz zu den vollständigen Statuserhebungen ab.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,66 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 10,72 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 16,31 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung nach Nummer 5 ist neben den Leistungen nach den Nummern 6 bis nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2 – Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder…
- GOÄ 3 – Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels…
- GOÄ 4 – Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung…
- GOÄ 6 – Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden…
- GOÄ 7 – Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden…
- GOÄ 11 – Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5?
Die GOÄ-Ziffer 5 steht für „Symptombezogene Untersuchung“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5?
Die GOÄ-Ziffer 5 ist mit 80 Punkten bewertet; das entspricht 4,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 5 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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