GOÄ-Ziffer 29: Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei…
Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung
Die GOÄ-Ziffer 29 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen)). Sie ist mit 440 Punkten bewertet; das entspricht 25,65 € beim einfachen und 58,99 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 29 vergütet die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen, einschliesslich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status. Sie kommt bei der regulären Vorsorgeuntersuchung des Erwachsenen zur Anwendung, wenn ohne konkreten Beschwerdeanlass ein umfassender körperlicher Gesundheitsstatus erhoben wird, um Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, etwa im Rahmen des Check-up. Sie fasst damit Anamnese, körperliche Untersuchung und Statuserhebung in einer Vorsorgeleistung zusammen, statt sie über mehrere Einzelleistungen abzubilden. Nach der amtlichen Bestimmung sind neben Ziffer 29 die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7 und weiteren dort genannten Positionen nicht berechnungsfähig, da Beratung und Einzeluntersuchungen bereits inhaltlich Bestandteil der umfassenden Vorsorgeuntersuchung sind.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 25,65 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 58,99 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 89,77 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Neben der Leistung nach Nummer 29 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7 und/oder 8 nicht berechnungsfähig
Ausschlussziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 29
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 29?
Die GOÄ-Ziffer 29 steht für „Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen – einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 29?
Die GOÄ-Ziffer 29 ist mit 440 Punkten bewertet; das entspricht 25,65 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 29 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 58,99 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 29?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.