GOÄ-Ziffer 1356: Eröffnung (Parazentese), Spülung oder Wiederherstellung der…
Eröffnung (Parazentese), Spülung oder Wiederherstellung der Augenvorderkammer, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1356 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung (Parazentese), Spülung oder Wiederherstellung der Augenvorderkammer, als selbständige Leistung“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1356 erfasst Eingriffe an der Augenvorderkammer, die als eigenständige (selbständige) Leistung erbracht werden, das heißt nicht im Rahmen einer größeren Operation, sondern isoliert. Erfasst sind drei mögliche Vorgehensweisen: die Eröffnung der Vorderkammer (Parazentese), etwa zur Druckentlastung oder Materialgewinnung, die Spülung der Vorderkammer, beispielsweise zur Entfernung von Blut, Entzündungszellen oder Fibrin, sowie die operative Wiederherstellung der Vorderkammer, etwa nach Kollaps infolge eines Traumas oder einer Voroperation. Typischer Anwendungsfall ist die akute Behandlung einer gestörten Vorderkammer, etwa bei Hyphäma, postoperativer Vorderkammerabflachung oder Entzündung, wenn dieser Eingriff nicht Teil einer ohnehin erbrachten größeren Operation ist. Wird der Eingriff im Rahmen einer solchen Operation miterbracht, ist er dort bereits inbegriffen und nicht gesondert nach 1356 abrechenbar.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 21,57 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 49,61 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 75,50 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1353 – Extraktion einer eingepflanzten Linse
- GOÄ 1354 – Extraktion der luxierten Linse
- GOÄ 1355 – Partielle oder totale Extraktion des Nachstars
- GOÄ 1357 – Hintere Sklerotomie
- GOÄ 1358 – Zyklodialyse, Iridektomie
- GOÄ 1359 – Zyklodiathermie-Operation oder Kryozyklothermie-Operation
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1356
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1356?
Die GOÄ-Ziffer 1356 steht für „Eröffnung (Parazentese), Spülung oder Wiederherstellung der Augenvorderkammer, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1356?
Die GOÄ-Ziffer 1356 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1356 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1356?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1356 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.