GOÄ-Ziffer 1354: Extraktion der luxierten Linse
Extraktion der luxierten Linse
Die GOÄ-Ziffer 1354 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Extraktion der luxierten Linse“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen und 297,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1354 vergütet die Extraktion der luxierten Linse. Sie wird angewendet, wenn die körpereigene Augenlinse durch Trauma, angeborene Bindegewebsschwäche oder andere Ursachen aus ihrer normalen Position im Auge verlagert (luxiert oder subluxiert) ist und operativ entfernt werden muss, weil sie in dieser Lage das Auge schädigen oder das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen kann. Die Leistung umfasst die operative Aufsuchung und Entfernung der verlagerten Linse aus dem Auge, gegebenenfalls aus dem Glaskörperraum oder der Vorderkammer. Sie unterscheidet sich von Ziffer 1353, die die Entfernung einer künstlich implantierten Linse betrifft, dadurch, dass hier die natürliche, luxierte Linse des Patienten selbst extrahiert wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 129,40 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 297,62 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 452,90 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1351 – Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen…
- GOÄ 1352 – Einpflanzung einer intraokularen Linse, als selbständige Leistung
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1354
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1354?
Die GOÄ-Ziffer 1354 steht für „Extraktion der luxierten Linse“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1354?
Die GOÄ-Ziffer 1354 ist mit 2220 Punkten bewertet; das entspricht 129,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1354 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 297,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1354?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1354 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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