GOÄ-Ziffer 1353: Extraktion einer eingepflanzten Linse

Extraktion einer eingepflanzten Linse

Die GOÄ-Ziffer 1353 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Extraktion einer eingepflanzten Linse“ (Abschnitt I. Augenheilkunde). Sie ist mit 832 Punkten bewertet; das entspricht 48,50 € beim einfachen und 111,55 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1353 erfasst die Extraktion einer eingepflanzten Linse. Sie wird angewendet, wenn eine zuvor implantierte intraokulare Kunststofflinse operativ wieder entfernt werden muss, etwa wegen Komplikationen, einer fehlerhaften Linsenstärke, Unverträglichkeit oder Dislokation der Linse im Auge. Die Leistung umfasst die operative Freilegung, Mobilisierung und Entfernung der bereits eingesetzten Kunstlinse aus dem Auge. Sie ist von Ziffer 1354 abzugrenzen, die die Extraktion der natürlichen, luxierten (verlagerten) körpereigenen Linse betrifft, während hier ausschließlich die Entfernung einer zuvor implantierten künstlichen Linse gemeint ist.

Gebühren und Steigerungssatz

832 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach48,50 €
Regelhöchstsatz2,3-fach111,55 €
Höchstsatz3,5-fach169,75 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1353

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1353?

Die GOÄ-Ziffer 1353 steht für „Extraktion einer eingepflanzten Linse“ und gehört zu Abschnitt I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1353?

Die GOÄ-Ziffer 1353 ist mit 832 Punkten bewertet; das entspricht 48,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1353 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 111,55 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1353?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1353 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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