GOÄ-Ziffer 1429: Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung
Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 1429 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 76 Punkten bewertet; das entspricht 4,43 € beim einfachen und 10,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 1429 bildet die Kauterisation im Naseninnern je Sitzung ab, also die gezielte Verödung von Schleimhautgefäßen mittels Hitze, Elektrokoagulation oder chemischer Ätzung. Angewendet wird sie insbesondere zur Behandlung rezidivierender Nasenbluten durch Verödung blutender oder blutungsgefährdeter Gefäße, häufig im Bereich des Locus Kiesselbachi, oder zur Verkleinerung hyperreagibler Schleimhautareale. Die Berechnung erfolgt je Sitzung, sodass bei mehreren erforderlichen Behandlungsterminen die Leistung entsprechend wiederholt abgerechnet werden kann. Sie stellt damit eine gezielte, lokal begrenzte Maßnahme dar, die sich von größeren operativen Eingriffen in der Nase durch ihren begrenzten Umfang unterscheidet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,43 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 10,19 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 15,50 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1426 – Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung
- GOÄ 1427 – Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige…
- GOÄ 1428 – Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der…
- GOÄ 1430 – Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung…
- GOÄ 1435 – Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/oder…
- GOÄ 1436 – Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1429
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1429?
Die GOÄ-Ziffer 1429 steht für „Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1429?
Die GOÄ-Ziffer 1429 ist mit 76 Punkten bewertet; das entspricht 4,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1429 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1429?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1429 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.