GOÄ-Ziffer 1436: Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum…

Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig

Die GOÄ-Ziffer 1436 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 36 Punkten bewertet; das entspricht 2,10 € beim einfachen und 4,83 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1436 erfasst die gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder die Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig. Sie wird angewendet zur lokalen Behandlung entzündlicher oder hyperplastischer Veränderungen im hinteren Nasenrachenbereich, etwa bei chronischer Seitenstrangangina oder chronischer Pharyngitis, wenn eine gezielte, unter Sichtkontrolle mittels Spiegel durchgeführte Ätzbehandlung therapeutisch indiziert ist. Im Unterschied zu Maßnahmen im vorderen Nasenbereich betrifft sie speziell die unter indirekter Spiegelbeleuchtung schwerer zugänglichen hinteren Strukturen und kann bei beidseitigem Befund entsprechend beidseitig durchgeführt und abgerechnet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

36 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,10 €
Regelhöchstsatz2,3-fach4,83 €
Höchstsatz3,5-fach7,35 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1436

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1436?

Die GOÄ-Ziffer 1436 steht für „Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1436?

Die GOÄ-Ziffer 1436 ist mit 36 Punkten bewertet; das entspricht 2,10 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1436 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 4,83 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1436?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1436 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.