GOÄ-Ziffer 1543: Teilweise Entfernung des Kehlkopfes

Teilweise Entfernung des Kehlkopfes

Die GOÄ-Ziffer 1543 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Teilweise Entfernung des Kehlkopfes“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1650 Punkten bewertet; das entspricht 96,17 € beim einfachen und 221,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1543 vergütet die teilweise Entfernung des Kehlkopfes (partielle Laryngektomie). Sie kommt zur Anwendung, wenn ein krankhafter Befund, insbesondere ein begrenzter bösartiger oder gutartiger Kehlkopftumor, auf einen abgrenzbaren Teil des Organs beschränkt ist, sodass der Kehlkopf nicht vollständig entfernt werden muss und Teile der Stimm- und Atemfunktion erhalten bleiben können. Der Eingriff umfasst die Resektion des betroffenen Kehlkopfanteils samt der dafür notwendigen operativen Zugangsschritte. Er ist von der erweiterten Variante nach Ziffer 1544 abzugrenzen, die zusätzlich eine Zungenbeinresektion und eine Pharynxplastik einschließt und damit einen ausgedehnteren Befund in Richtung Zungengrund und Rachen voraussetzt. Von der vollständigen Kehlkopfentfernung nach den Ziffern 1545 und 1546 unterscheidet sich 1543 dadurch, dass der Kehlkopf als Organ teilweise erhalten bleibt.

Gebühren und Steigerungssatz

1650 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach96,17 €
Regelhöchstsatz2,3-fach221,19 €
Höchstsatz3,5-fach336,60 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1543

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1543?

Die GOÄ-Ziffer 1543 steht für „Teilweise Entfernung des Kehlkopfes“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1543?

Die GOÄ-Ziffer 1543 ist mit 1650 Punkten bewertet; das entspricht 96,17 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1543 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 221,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1543?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1543 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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