GOÄ-Ziffer 1600: Eröffnung der Schädelhöhle mit Operation einer Sinus- oder…
Eröffnung der Schädelhöhle mit Operation einer Sinus- oder Bulbusthrombose, des Labyrinthes oder eines Hirnabszesses – gegebenenfalls mit Aufmeißelung des Warzenfortsatzes und Freilegung sämtlicher Mittelohrräume
Die GOÄ-Ziffer 1600 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Eröffnung der Schädelhöhle mit Operation einer Sinus- oder Bulbusthrombose, des Labyrinthes oder eines Hirnabszesses – gegebenenfalls mit Aufmeißelung des Warzenfortsatzes und Freilegung sämtlicher Mittelohrräume“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen und 371,36 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer bildet einen schwerwiegenden intrakraniellen otogenen Eingriff ab, der bei otogenen Komplikationen einer Mittelohr- oder Warzenfortsatzentzündung erforderlich wird, etwa bei einer Sinus- oder Bulbusthrombose, einer Labyrinthitis oder einem bereits entstandenen Hirnabszess. Der Zugang erfolgt über die Eröffnung der Schädelhöhle, um die betroffene intrakranielle Struktur operativ zu versorgen, den entzündlichen Prozess zu sanieren und eine weitere Ausbreitung in Richtung Gehirn oder Hirnhäute abzuwenden. Es handelt sich um einen Notfall- beziehungsweise Ausnahmeeingriff bei lebensbedrohlichem Verlauf einer otogenen Infektion, der deutlich über die Eröffnung des Warzenfortsatzes nach den Nummern 1597 oder 1598 hinausgeht, da hier zusätzlich intrakranielle Strukturen operativ erreicht und behandelt werden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 161,46 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 371,36 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 565,11 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 1596 – Plastische Herstellung des äußeren Gehörganges bei Atresie
- GOÄ 1597 – Operative Eröffnung des Warzenfortsatzes
- GOÄ 1598 – Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher…
- GOÄ 1601 – Operation eines gutartigen Mittelohrtumors, auch Cholesteatom…
- GOÄ 1602 – Operation eines destruktiv wachs enden Mittelohrtumors…
- GOÄ 1610 – Tympanoplastik mit Interposition, zusätzlich zu den Leistungen nach…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1600
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1600?
Die GOÄ-Ziffer 1600 steht für „Eröffnung der Schädelhöhle mit Operation einer Sinus- oder Bulbusthrombose, des Labyrinthes oder eines Hirnabszesses – gegebenenfalls mit Aufmeißelung des Warzenfortsatzes und Freilegung sämtlicher Mittelohrräume“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1600?
Die GOÄ-Ziffer 1600 ist mit 2770 Punkten bewertet; das entspricht 161,46 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1600 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 371,36 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1600?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1600 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys
Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.