GOÄ-Ziffer 1596: Plastische Herstellung des äußeren Gehörganges bei Atresie
Plastische Herstellung des äußeren Gehörganges bei Atresie
Die GOÄ-Ziffer 1596 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Herstellung des äußeren Gehörganges bei Atresie“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die operative Neubildung eines äußeren Gehörgangs bei angeborenem oder erworbenem vollständigem Fehlen (Atresie), etwa im Rahmen von Fehlbildungssyndromen des äußeren Ohres. Im Unterschied zur Stenosebeseitigung nach Nummer 1595, bei der ein vorhandener, aber verengter Gehörgang erweitert wird, wird hier ein Gehörgang dort geschaffen, wo anlagebedingt keiner besteht. Der Eingriff umfasst die Schaffung eines Gehörgangslumens durch das umgebende Weichteil- und Knochengewebe sowie dessen Auskleidung, meist mit Hauttransplantaten, um ein dauerhaft offenes und funktionsfähiges Lumen zu erhalten. Die Operation erfolgt häufig in Kombination mit weiteren rekonstruktiven Maßnahmen am Mittelohr oder an der Ohrmuschel, wird aber als eigenständige Gehörgangsleistung abgerechnet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 86,27 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 198,42 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 301,94 € |
Verwandte Ziffern
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- GOÄ 1591 – Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde…
- GOÄ 1595 – Operative Beseitigung einer Stenose im äußeren Gehörgang
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1596
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1596?
Die GOÄ-Ziffer 1596 steht für „Plastische Herstellung des äußeren Gehörganges bei Atresie“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1596?
Die GOÄ-Ziffer 1596 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 1596 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1596?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1596 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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