GOÄ-Ziffer 1595: Operative Beseitigung einer Stenose im äußeren Gehörgang

Operative Beseitigung einer Stenose im äußeren Gehörgang

Die GOÄ-Ziffer 1595 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Beseitigung einer Stenose im äußeren Gehörgang“ (Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet den operativen Eingriff zur Behebung einer Verengung des äußeren Gehörgangs ab, wie sie etwa nach entzündlichen Prozessen, Traumata, wiederholten Otitiden oder knöchernen Exostosen entstehen kann. Der Eingriff dient der Wiederherstellung eines ausreichend weiten Gehörgangslumens, um Hörvermögen, Belüftung und Selbstreinigung des Ohres zu sichern und rezidivierenden Entzündungen vorzubeugen. Operativ werden narbige oder knöcherne Engen erweitert oder abgetragen, gegebenenfalls unter Einsatz von Hauttransplantaten zur Auskleidung des neu geschaffenen Gehörgangs. Abzugrenzen ist der Eingriff von der plastischen Neuanlage eines Gehörgangs bei angeborenem Fehlen (Atresie), die eigenständig unter Nummer 1596 erfasst ist, da hier eine bereits vorhandene, aber verengte Struktur erweitert statt vollständig neu angelegt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatz2,3-fach248,01 €
Höchstsatz3,5-fach377,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1595

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1595?

Die GOÄ-Ziffer 1595 steht für „Operative Beseitigung einer Stenose im äußeren Gehörgang“ und gehört zu Abschnitt J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1595?

Die GOÄ-Ziffer 1595 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1595 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1595?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1595 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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